Die Entschädigungen der unentgeltlichen Rechtsbeistände der Parteien werden wie folgt festgesetzt: - Fürsprech Adrian Steinbeisser: CHF 1‘965.40; - Rechtsanwalt Christoph Schönberg: CHF 2‘271.45. Die Entschädigungen sind vom Staat zu bezahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sowie der Nachzahlungsanspruch von Rechtsanwalt Christoph Schönberg im Umfang von CHF 842.95, sobald A.___ und/oder B.___ zur Nachzahlung in der Lage sind (Art. 123 ZPO). Rechtsmittel: Der Streitwert übersteigt CHF 30‘000.00.