Die Geschichte habe gezeigt, dass der Ehemann Mühe habe, seinen Unterhaltspflichten direkt nachzukommen. Wenn er heute behaupte, er werde nicht noch einmal eine Anweisung vom Zaune brechen, so sei das ein reines Lippenbekenntnis. Mit seiner Berufung macht der Ehemann geltend, er habe ein Anrecht darauf, dass ihm nach der langen Zeit der bisherigen Schuldneranweisung eine Chance gewährt werde. Er werde diese schon wegen der finanziellen Folgen der Nichtbeachtung wahren. Er habe bis anhin ja nie seinen guten Willen beweisen und die Behauptung, es handle sich um ein reines Lippenbekenntnis, widerlegen können.