In der elterlichen Liegenschaft habe es also drei Wohnungen und der Ehemann wohne faktisch bei seinen Eltern. Aufgrund der erwähnten Vorgeschichte im Eheschutzverfahren sei eine Steuerauskunft über die vom Vater des Ehemannes zu bezahlenden Schuldzinse eingeholt worden. Danach würden sich die jährlichen Schuldzinsen für die von den drei Parteien bewohnte Liegenschaft auf rund CHF 760.00 pro Monat belaufen. Wenn der Ehemann seinem Vater tatsächlich monatlich CHF 900.00 bezahlen würde, würde er allein für den gesamten Hypothekarzins aufkommen. Die Vermutung der Ehefrau, es handle sich um einen fingierten Mietvertrag, scheine zu stimmen.