Die gesundheitlichen Probleme der Kinder seien nicht derart dramatisch, dass diese ein Nicht-Arbeiten der Ehefrau rechtfertigen könnten. Zweitens könne es nicht ihm angelastet werden, dass erst Ende 2016 über seine Anträge habe befunden werden können. Die massive Verzögerung sei von der Ehefrau zu verantworten. 2.3.2 Die Frage, ob der Ehefrau ein hypothetisches Einkommen anzurechnen sei, war bereits im Eheschutzverfahren ein Thema. Im entsprechenden Urteil vom 26. Februar 2015 wird in diesem Zusammenhang festgehalten: