Das Scheidungsverfahren sei am 30. Januar 2016 eingeleitet worden. Der Ehemann habe einen doppelten Rechtsschriftenwechsel zu den vorsorglichen Massnahmen provoziert und er habe es sich deshalb selber zuzuschreiben, dass erst Ende 2016 über seine Anträge habe befunden werden können. Es sei unzulässig, rückwirkend ein hypothetisches Einkommen anzurechnen, wenn eine reale Möglichkeit einer rückwirkenden Einkommenssteigerung nicht gegeben sei. Vorliegend sei dies der Fall. Die Ehefrau sei angesichts der gesundheitlichen Probleme der Kinder mit der Kinderbetreuung ausgelastet. Im Juli werde die Tochter in die Oberstufe wechseln, was die zeitlichen Ressourcen der Ehefrau erweitern werde.