Neu beantragte er zudem, es sei den Kindern der Parteien ein Beistand zu ernennen, der insbesondere im Hinblick auf die Etablierung eines Besuchsrechts zu seinen Gunsten tätig sein soll. Mit Verfügung vom 5. Dezember 2016 reduzierte der Amtsgerichtspräsident den Unterhaltsbeitrag gemäss Ziffer 6 des Urteils vom 26. Februar 2015 mit Wirkung ab 1. Juli 2017 auf CHF 1‘870.00 pro Monat (Ziffer 1 der Verfügung). Die Schuldneranweisung passte er ebenfalls mit Wirkung ab 1. Juli 2017 entsprechend an (Ziffer 2). Im Übrigen wies er die Anträge des Ehemannes ab (Ziffer 3). 2. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung gegen die Verfügung vom 5. Dezember