Weiter sei ihm zu erlauben, aufgrund der Schuldneranweisung zu viel geleistete Beiträge mit den laufend geschuldeten Unterhaltsbeiträgen zu verrechnen. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 10. Mai 2016 änderte er den Antrag bezüglich des Ehegattenunterhaltsbeitrages insoweit, als dieser mit Wirkung ab 1. Februar 2016 auf CHF 985.00 zu ermässigen sei. Neu beantragte er zudem, es sei den Kindern der Parteien ein Beistand zu ernennen, der insbesondere im Hinblick auf die Etablierung eines Besuchsrechts zu seinen Gunsten tätig sein soll.