I. 1.1 Die Parteien führten vor Richteramt Thal-Gäu ein Eheschutzverfahren. Mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten vom 26. Februar 2015 wurden die beiden der Ehe entsprossenen Kinder (geb. 2003 und 2005) unter die Obhut der Mutter gestellt (Ziffer 3 des Urteils). Auf die Einräumung eines Besuchsrechts an den Vater wurde verzichtet (Ziffer 4). Der Ehemann wurde verpflichtet, für die beiden Kinder mit Wirkung ab 1. November 2014 monatliche Unterhaltsbeiträge von je CHF 930.00, zuzüglich Kinderzulagen, zu bezahlen (Ziffer 5). Weiter hat der Ehemann für die Ehefrau einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘800.00 zu bezahlen (Ziffer 6). Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft.