_: CHF 802.00. 12. Beide Ehegatten werden gerichtlich verpflichtet, den andern Ehegatten sofort und unaufgefordert über Änderungen ihrer Einkommens- und Lebenssituation zu informieren und auch zu dokumentieren. 13. Der Ehemann hat der Ehefrau einen Prozesskostenbeitrag von CHF 3‘500.00 zu bezahlen. 14. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. 15. Die Gerichtskosten von CHF 1‘200.00 hat der Ehemann zu bezahlen. 16. Alle übrigen nicht behandelten Anträge inkl. Editionsbegehren werden abgewiesen. 4. Der Antrag von B.___, A.___ sei für das Berufungsverfahren zur Leistung eines Prozesskostenbeitrages an sie in der Höhe von CHF 2‘500.00 zu verpflichten wird abgewiesen.