_ ab 1. Januar 2017 bis zum Auszug der Ehefrau und der Kinder aus der 3 ½-Zimmerwohnung, [...] einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘360.00 zu bezahlen. Hinzu kommen allfällige Kinder- bzw. Ausbildungszulagen (derzeit CHF 200.00), welche der Ehemann zu beziehen berechtigt und verpflichtet ist. Vom Betrag von CHF 2‘360.00 dienen CHF 2‘050.00 der Gewährleistung der Betreuung durch die Mutter. Mit dem Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘360.00 ist der gebührende Unterhalt von C.___ um CHF 216.00 nicht gedeckt.