_ monatliche und monatlich vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von CHF 900.00 an die Ehefrau zu bezahlen. Hinzu kommen allfällige Kinder- bzw. Ausbildungszulagen (derzeit CHF 200.00), welche der Ehemann zu beziehen berechtigt und verpflichtet ist. 6. Der Ehemann hat an die Ehefrau rückwirkend ab 1. Juli bis 31. Dezember 2016 einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren persönlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘460.00 zu bezahlen. 7. Der Vater hat für den Sohn C.___ ab 1. Januar 2017 bis zum Auszug der Ehefrau und der Kinder aus der 3 ½-Zimmerwohnung, [...] einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 2‘360.00 zu bezahlen.