1. Es wird festgestellt, dass A.___ seine Berufung zurückgezogen hat. Das Verfahren ZKBER.2016.104 wird als erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. 2. Die Berufung von B.___ wird teilweise gutgeheissen. 3. Das Urteil des Amtsgerichtspäsidenten von Dorneck-Thierstein vom 22. November 2016 wird aufgehoben und lautet neu wie folgt: 1. Den Ehegatten wird das Getrenntleben bewilligt. Es wird festgestellt, dass sie seit dem 01.08.2015 getrennt leben. 2. Der Sohn C.___ (geb. [...] 2012) wird für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut der Mutter gestellt. 3. Die bereits von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde errichtete Beistandschaft nach Art.