Im Folgenden sind die Unterhaltsbeiträge entsprechend den geänderten Bestimmungen für die Zeit ab 1. Januar 2017 (erste und zweite Phase) festzusetzen und zu dokumentieren. In Anwendung der von Daniel Bähler/Annette Spycher erarbeiteten Berechnungstabellen ergibt sich das nachfolgend dargestellte Bild. Der Bedarf der Ehefrau enthält Positionen, die eigentlich nicht zur Berechnung des Bar- und Betreuungsunterhaltes dazugehören und erweiterten Bedarf darstellen.