Aussagen der Ehefrau habe sie vom Ehemann monatlich CHF 1‘500.00 oder CHF 1‘600.00 erhalten. Weiter habe sich herausgestellt, dass ein Honigkunde des Ehemannes, die Firma [...] AG, am 7. August 2015 einen Betrag von CHF 24‘325.00 auf das Konto der Ehefrau bezahlt habe. Gemäss Aussage der Ehefrau habe sie CHF 24‘000.00 abgehoben und es dem Ehemann in bar geben wollen. Dieser habe gesagt, sie solle es für sich behalten. Dies habe sie getan und für ihre Bedürfnisse für die Zeit von August bis September verwendet. Nun sei von diesem Geld nichts mehr übrig. Dass das ganze Geld innert zwei Monaten aufgebraucht worden sein soll, sei sehr unglaubwürdig.