Der Vorderrichter hat auf den Lohnausweis des Zeitraumes Mitte Januar bis Ende Mai 2015 (= 4 ½ Monate) abgestellt und das Durchschnittseinkommen korrekt auf CHF 544.00 pro Monat berechnet. Im Weitern hat er auf die Aussagen der Ehefrau, dass sie versuche eine neue Stelle zu finden, abgestellt und entsprechend das anrechenbare Einkommen auf CHF 544.00 festgesetzt. Die Berufungsklägerin nimmt in ihrer Berufung keinen Bezug zu dieser Argumentation, sondern macht zusammengefasst geltend, CHF 544.00 sei zu hoch, sie verdiene effektiv weniger. Damit legt sie nicht dar, weshalb der Vorderrichter nicht auf ihre Ausführungen abstellen durfte.