Das Einkommen der Vorinstanz von CHF 544.00 sei zu hoch, der Durchschnitt der letzten Jahre betrage CHF 366.00. Sie könne ihren Lohn nicht einfach steigern, da sie Putzarbeiten bei Privatpersonen ausführe und dort nicht einfach mehr Arbeitsstunden ausführen könne. Es sei daher auf das durchschnittliche Einkommen, welches effektiv erzielt worden sei, abzustellen. Die Einkommensbelege würden sich in den Verfahrensakten befinden und darauf sei abzustellen. 6.3 Der Vorderrichter hat auf den Lohnausweis des Zeitraumes Mitte Januar bis Ende Mai 2015 (= 4 ½ Monate) abgestellt und das Durchschnittseinkommen korrekt auf CHF 544.00 pro Monat berechnet.