Der Vorderrichter hat das Einkommen der Ehefrau auf CHF 544.00 (ohne Prämienverbilligung) festgesetzt (für beide Phasen). Er hat dabei erwogen, die Ehefrau arbeite derzeit 4 Stunden pro Woche als Reinigungshilfe bei der Familie [...] und verdiene brutto CHF 25.00 pro Stunde. Sie sei auch auf Stellensuche, um noch mehr arbeiten zu können. Im Jahr 2015 habe die Ehefrau bei der [...] AG gemäss Lohnausweis durchschnittlich netto CHF 544.00 pro Monat verdient. Dieses Einkommen sollte die Ehefrau auch weiterhin erzielen können, weshalb auf dieses Einkommen abzustellen sei.