I. 1. Die Parteien hatten vor Richteramt Dorneck-Thierstein im September/Oktober 2015 ein Ehescheidungsverfahren und im Oktober 2015 sowie im Februar/April 2016 je ein Eheschutzverfahren geführt. Alle dieses Verfahren waren kurz nach Anhebung wieder zurückgezogen worden. Am 18. August 2016 reichte die Ehefrau ein weiteres Eheschutzgesuch ein. Die Parteien haben einen gemeinsamen Sohn, C.___ (geb. [...] 2012). Am 15. November 2016 fand vor dem Amtsgerichtspräsidenten eine Verhandlung statt, zu der der Ehemann nicht erschien. Es fand eine Parteibefragung der Ehefrau statt.