Ein Teil der von ihm verlangten Arbeiten habe er nicht erledigt und oft sei er nicht dort gewesen, wo er hätte sein müssen. Ab Eintritt von Herrn D.___ habe der Kläger einen grossen Teil seiner Arbeitszeit dazu verwendet, diesen zu kontrollieren und teilweise zu schikanieren. Der wiederholt gemachten Aufforderung, keine Überstunden mehr zu produzieren, habe er keine Folge gegeben, weshalb sie sich genötigt gesehen habe, die weder betriebsnotwendigen noch angeordneten noch genehmigten Überstunden des Klägers in den Monaten Juni bis September 2013 zu saldieren und mit dem Kläger einen neuen Arbeitsvertrag abzuschliessen.