Insgesamt habe der offene Überstundensaldo des Klägers per Juli 2013 also 671,2 Stunden betragen. Zweifellos habe die Beklagte die Höhe des vom Kläger geltend gemachten Überstundensaldos gekannt, habe sie doch die Zeiterfassung selber erstellt. Unbestritten sei auch, dass der Kläger zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in der Stanzerei während rund sechs Monaten einen Mehraufwand zu bewältigen gehabt habe. Dies habe selbst Herr C.___, der Geschäftsführer der Beklagten, an der Hauptverhandlung eingeräumt. Auch aus dem Arbeitszeugnis des Klägers (kläg. Urk. 23) gehe hervor, dass der Einsatz gegenüber der Firma öfters über die normale Arbeitszeit hinausgegangen sei.