2. Die Beklagte hat dem Kläger eine Parteientschädigung von CHF 6‘272.65 (inklusive Auslagen und 8 % MWST) zu bezahlen. 3. Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Schlichtungsverfahrens vor dem Friedensrichter von CHF 100.00 zu erstatten. 4. Die Gerichtskosten von CHF 7‘000.00 werden der Beklagten auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Die Beklagte hat dem Kläger die Gerichtskosten zu erstatten.