Dieses Gesamtguthaben von 510.29 Stunden sei für die September-Abrechnung auf null gestellt worden. Allerdings seien die Überstunden nicht ausbezahlt worden, sondern es sei das Ferienguthaben um 10 Tage, entsprechend 80 Stunden, erhöht worden. Die restlichen 430.29 Stunden seien aber weder bezahlt noch kompensiert worden und daher weiterhin geschuldet. Der Einzelarbeitsvertrag vom 18. September 2013, gemäss welchem in Abänderung der früheren Anstellungsvereinbarung festgelegt worden sei, dass Überstunden nicht mehr entschädigt würden, stehe in offensichtlichem Widerspruch zu Art. 34 des GAV.