Obwohl er seine finanziellen Verhältnisse belegt habe, behaupte die Vorinstanz völlig willkürlich, seine finanziellen Verhältnisse seien nicht durchsichtig. Wie seinem Arbeitsvertrag, dem Lohnausweis und dem Lohnkonto entnommen werden könne, verfüge er über ein monatliches Einkommen von CHF 4‘669.00, zuzüglich Ausbildungszulagen von CHF 225.00 pro Kind. Über weitere Einkünfte und Vermögen verfüge er nicht. Er habe zahlreiche Schulden. Belegen könne er die offene Schuld von TL 100‘700, was etwa CHF 29‘500.00 entspreche. Diese Schuld habe ursprünglich TL 200‘000 betragen.