Dass der Ehemann noch Ende April 2016 für sich allein eine 3 ½-Zimmer-Attikawohnung für monatlich CHF 1‘730.00 gemietet habe, zeige ebenfalls, dass er davon ausgegangen sei, sich eine solche Ausgabe auch in Zukunft leisten zu können. Bei einem monatlichen Einkommen von rund CHF 4‘638.00, wie es der Ehemann behaupte, seien Wohnkosten in dieser Höhe jedenfalls klar überrissen. In diesem Fall könnten dem Ehemann nicht mehr als CHF 1‘000.00 an Wohnkosten angerechnet werden, zumal er eine Familie zu unterhalten habe.