GmbH verzeichnet. Weder die Liegenschaften in der Türkei seien deklariert, noch die angeblichen hohen Schulden gegenüber Drittpersonen, so dass an den Angaben des Ehemannes anlässlich der Verhandlung erhebliche Zweifel blieben. Es soll auch keine schriftlichen Verträge über die Verkäufe geben. Die Eigentumsübergänge seien lediglich in den Registern nachvollzogen worden. Es sei auch nicht zutreffend, dass die Einkommensreduktion mit dem Ausscheiden des Ehemannes aus den Gesellschaften zusammenhänge.