Zusammen mit dem Nettolohn von CHF 5‘124.00 und dem Anteil 13. Monatslohn von CHF 427.00 resultiere aktuell ein anrechenbares Nettoeinkommen von monatlich CHF 6‘070.00. Unbestritten ist zunächst, dass die Berechnung der Amtsgerichtsstatthalterin aufgrund eines Additionsfehlers zu korrigieren ist: CHF 5‘124.00 plus CHF 427.50 plus CHF 674.00 ergibt CHF 6‘225.50 und nicht CHF 6‘070.00. Darüber hinaus macht die Berufungsklägerin geltend, bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrages sei vom Lohnausweis 2015 und damit einem Nettoeinkommen von CHF 6‘972.00 pro Monat auszugehen. Der Anteil der im Jahr 2015 ausbezahlten Überstunden und auch des Ferienguthabens am Gesamtlohn sei nicht bekannt.