II. 1.1 Die Ehefrau hat im Nachgang zu ihrer Berufung mit Begleitschreiben vom 17. Januar 2017 (Postaufgabe) eine ganze Reihe von Urkunden eingereicht. Es handle sich um wichtige Unterlagen, die beim Richteramt Olten nicht verhandelt worden seien. Wörtlich führt sie aus: «Zum Beispiel wurde mein Arbeitsverdienst falsch berechnet, Schulferien (Ausfall von 15 Wochen zu dem kommen noch Eidgenössische Feiertage dazu. Bis auf weiteres kann ich nicht mehr freiwillig in den Ferien arbeiten, wegen gesundheitlichen Problemen (Arztzeugnis vorhanden) Mir ist es sehr wichtig, dass mein Mann seine finanzielle Situation offen legt, dies hat er bis jetzt noch nicht getan.