I. 1. Die Parteien führten vor Richteramt Olten-Gösgen ein Eheschutzverfahren, das die Ehefrau am 22. Juli 2016 angehoben hatte. Im Anschluss an die Eheschutzverhandlung fällte die Amtsgerichtsstatthalterin am 21. November 2016 folgendes Urteil: 1. Beiden Parteien wird das Getrenntleben bewilligt. 2. Die Ehefrau wird angewiesen, die eheliche Liegenschaft bis spätestens 31. März 2017 unter Mitnahme ihrer persönlichen Sachen zu verlassen. 3. Die eheliche Liegenschaft, [...]wird dem Ehemann zur alleinigen Nutzung zugewiesen. 4. Die Ehefrau wird unter Strafdrohung von Art. 292 StGB angewiesen, dem Ehemann per Datum Auszug sämtliche Schlüssel der Liegenschaft an der [...]auszuhändigen.