Ich arbeite Montag bis Samstag und habe keine Zeit dazu» (Verhandlungsprotokoll, S. 1). Hätte er wie gefordert entsprechende Belege eingereicht oder zur Verhandlung mitgebracht, wäre der Amtsgerichtspräsidentin zufolge bereits das definitive Urteil und nicht bloss eine vorsorgliche Massnahme ergangen: «Das definitive Urteil wird erst gefällt werden können, wenn ich alle Belege habe» (Verhandlungsprotokoll, S. 2). Es liegt damit ein Anwendungsfall von Art. 108 ZPO vor, wonach unnötige Prozesskosten bezahlen muss, wer sie verursacht hat.