Der Entscheid über die vorsorgliche Massnahme – und damit auch das Berufungsverfahren – war nämlich nur deshalb nötig, weil der Ehemann der Gerichtspräsidentin trotz mehrfacher Aufforderung keine Belege zu seinen finanziellen Verhältnissen eingereicht hatte. Selbst an der Eheschutzverhandlung vom 27. Oktober 2016 antwortete er auf die entsprechende Frage, ob er solche Belege mitgenommen habe: «Nein. Ich arbeite Montag bis Samstag und habe keine Zeit dazu» (Verhandlungsprotokoll, S. 1).