Anlässlich der Verhandlung vom 27. Oktober 2016 erklärte der damals noch nicht anwaltlich vertretene Ehemann, er arbeite Montag bis Samstag und habe keine Zeit dazu. Die Amtsgerichtspräsidentin erklärte hierauf, sie könne das definitive Urteil erst fällen, wenn sie alle Belege habe (Verhandlungsprotokoll, S. 2). Auf entsprechenden Antrag der Ehefrau hin verpflichtete sie hierauf am 28. Oktober 2016 den Ehemann, der Ehefrau mit Wirkung ab 1. November 2016 für die Dauer des Verfahrens einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘500.00 pro Monat zu bezahlen (Ziffer 3 der Verfügung).