Es stellt sich die Frage, ob es sich bei der in der Jahresrechnung von 2009 und 2010 der E.___-Group AG angegebenen Beteiligung um jene der T.___ AG handelt. Denn letztere war bereits am 13. August 2008 liquidiert und im Handelsregister gelöscht worden (Klagebeilage 40). Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten könnte sich allenfalls daraus ergeben, dass wertlos gewordene Beteiligungen noch immer in der Bilanz der betreffenden Gesellschaft angegeben und ihre Gläubiger dadurch über den Zustand der Gesellschaft getäuscht wurden.