Die Mitarbeiter der E.___-Group AG hätten auch die Küche und die Toilette benutzt. Das einzige Zimmer, das er und seine damalige Freundin, heutige Ehefrau, alleine privat zur Verfügung gehabt hätten, sei das Schlafzimmer gewesen. Für die 4,5 Zimmerwohnung, in der nur ein einziger Raum zur ausschliesslichen Verfügung gestanden habe, hätten sie CHF 1‘000.00 bezahlt. Es habe absolut keine Vermischung von privaten und geschäftlichen Konten stattgefunden. An der [K.Strasse Nr. Z] hätten sie zunächst nur eine Sekretärin gehabt, aber darauf sei Herr M.___ und Herr P.___ neu dazugekommen.