Vielmehr zeigten die Widersprüche der Parteiaussagen, wie die Sphärenvermischung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen stattgefunden habe und damit sei die rechtsmissbräuchliche Verwendung der E.___-Group AG dokumentiert. Eine weitere Sphärenvermischung sei in der Verbuchung der Kosten der privaten Wohnung mit dem Gegenkonto «Dienstleistungsaufwand Stepping Stone» zu erblicken.