Die Berufungsklägerin setzt sich mit den Argumenten der Vorinstanz nicht auseinander und behauptet, bereits im Mai 2011 sei der drohende Konkurs erkannt worden. Die Behauptung, den Protokollen des Verwaltungsrates vom 17. und 26. Mai 2011 sei zudem zu entnehmen, dass der E.___-Group AG am Produkt E.___-Cloud geldwerte Rechte zugestanden hätten, welche den Gläubigern im Konkursverfahren vorenthalten worden seien, sind nicht stichhaltig. Das Protokoll vom 26. Mai 2011 belegt, dass der Verwaltungsrat der C.___ AG bis zuletzt darum bemüht gewesen ist, die C.___ AG zu retten.