Z] [Land] sowie die E.___-Group [Ort S] GmbH. Diese Unternehmen würden mit demselben Aktivum (E.___-Cloud) arbeiten, würden dasselbe Know-how besitzen und würden zur derselben Unternehmensgruppe gehören. 4.3.2 Das Amtsgericht hat erwogen, die E.___-Cloud sei für jene Benutzer unentgeltlich nutzbar, die selber über das notwendige Know-how verfügen, um mit dieser grundsätzlich kostenlos herunterladbaren Software auf Dauer ohne Mitwirkung Dritter (= IT-Support) arbeiten zu können. Know-how könne bekanntlich nicht verwertet werden. Der Wert der E.___-Cloud bestehe nur im Fortführungswert, wie er auch in der Zwischenbilanz vom 31. Oktober 2011 aufgeführt worden sei.