_ AG keinen vergleichbaren Nutzen aus dieser Software ziehen könne und deshalb wohl kaum dazu bereit gewesen wäre, mehr als einen symbolischen Kaufpreis dafür zu bezahlen. Man könnte zum Denken verleitet werden, dass andere natürliche oder juristische Personen aufgrund von mangelndem Know-how der Software E.___-Cloud einen tieferen Wert beimessen und diese nicht hätten ersteigern wollen.