959 OR), sei an diesem Stichtag noch nicht von einer Überschuldung auszugehen. Aus den Protokollen des Verwaltungsrats sei zu entnehmen, dass der Beklagte die finanzielle Situation der E.___-Group AG aber bereits Mitte Mai 2011 selbst so schlecht eingeschätzt hatte, dass diese Ende Monat «tot» sei, wenn sich bis dann nicht mindestens CHF 40‘000.00 Barkapital finden liesse. Die finanzielle Situation der Gesellschaft hatte sich somit dramatisch verschlechtert. 4.2.3 In den Bilanzen der C.___ AG der Jahre 2009 und 2010 sind die Entwicklungskosten für das Produkt E.___-Cloud bilanziert worden. Die entsprechenden Bilanzen sind jeweils genehmigt worden.