subeventualiter, für den Fall, dass die Passivlegitimation bejaht werden sollte, sei ihm eine Frist zur Einreichung weiterer Beweismittel und Sachverhaltsergänzungen anzusetzen; eventualiter, für den Fall, dass auf den Verfahrensantrag betr. Verfahrensbeschränkung nicht eingetreten oder derselbe abgewiesen werden sollte, sei ihm eine Nachfrist zur Ergänzung des Sachverhalts der Berufungsantwort zu gewähren. 8. Die A.___ GmbH hat im Berufungsverfahren die Erfolgsrechnung der E.___-Group AG pro 2009/Vorjahr als neue Urkunde eingereicht (Beilage 4). Diese Urkunde ist im Berufungsverfahren unbeachtlich, hätte sie doch bereits vor erster Instanz vorgebracht werden können.