Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. B.___ stellt im Weitern diverse Verfahrensanträge, indem er verlangt, der Prozessstoff sei auf die Frage der Passivlegitimation zu beschränken; eventualiter, für den Fall, dass die Passivlegitimation bejaht werden sollte, sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen; subeventualiter, für den Fall, dass die Passivlegitimation bejaht werden sollte, sei ihm eine Frist zur Einreichung weiterer Beweismittel und Sachverhaltsergänzungen anzusetzen;