Sie stellt den Antrag, B.___ sei zu verurteilen, der A.___ GmbH den Betrag von CHF 66‘325.80 zuzüglich Zins zu 5 % seit 18. Mai 2010 auf dem Betrag von CHF 59‘828.00 zu bezahlen. Es sei im Weitern davon gerichtlich Vormerk zu nehmen, dass es sich um eine Teilklage mit dem ausdrücklichen Vorbehalt des Nachklagerechts für Schadenersatz handle. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vor-instanz zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 7.2 B.___ stellt in seiner Berufungsantwort den Antrag, die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.