_ AG wurde unter den Forderungen der dritten Klasse eine Forderung der A.___ GmbH in der Höhe von CHF 64‘217.65 aufgeführt. In der diesbezüglich aufgenommenen Verfügung wurde festgestellt, dass diese Forderung Gegenstand eines Prozesses vor dem Bezirksgericht Arlesheim BL sei, welcher infolge der Konkurseröffnung sistiert worden sei. Infolge Anerkennung der Forderung durch die konkursite C.___ AG schrieb das Bezirksgericht Arlesheim BL am 5. Juli 2012 den Forderungsprozess ab und verpflichtete die C.___ AG, der A.___ GmbH eine Parteientschädigung von CHF 6‘496.90 zu bezahlen.