{"Signatur": "SO_OG_004", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-09-15", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_004_ZKBER-2015-52_2016-09-15.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=132398&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=44&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "50d31d9cd8d3de2332a95797b01b0d12"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZKBER.2015.52"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Zivilkammer 15.09.2016 ZKBER.2015.52"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Zivilkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Zivilkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Zivilkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderungen (Durchgriffshaftung)"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:45:50", "Checksum": "a3d0b221e4e086d33e94467144fe6919", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Zivilkammer 15.09.2016 ZKBER.2015.52\nRegeste:\nForderungen (Durchgriffshaftung)\n\nI.\n1. Die A.___ GmbH wurde am 17. Dezember 2002 gegründet. Sie bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informatik, den Handel mit Hard- und Software sowie den Betrieb eines Verlages insbesondere für Schulungsmaterial.\n2. B.___ war bzw. ist an verschiedenen Firmen in der Schweiz und in Deutschland beteiligt.\n2.1 Am 26. Juni 2001 wurde die spätere C.___ AG als D.___ AG gegründet. Der Zweck dieser Firma war der Betrieb eines Management-, Marketing- und Beteiligungsunternehmens. Zudem konnte die Gesellschaft Liegenschaften, Immaterialgüterrechte oder sonstige Vermögenswerte erwerben, verwalten und veräussern. Am 29. November 2006 wurde die Firma in E.___-Group AG umbenannt und der Sitz von [Ort X] nach [Ort Y], [K.Strasse Nr. Z], verlegt. B.___ übernahm die Aktien von M.F.___ und N.F und trat neu in den Verwaltungsrat ein. Am 26. Mai 2008 verlegte die E.___-Group AG ihren Sitz an die [K.Strasse Nr.V] in [Ort Y]. Am 12. August 2011 erfolgte die Umfirmierung der E.___-Group AG in C.___ AG. Eine weitere Sitzverlegung nach [Ort L] wurde am 14. September 2011 im Handelsregister eingetragen. Am 18. Januar 2012 wurde über die C.___ AG der Konkurs eröffnet. Der Konkurs wurde am 16. Juli 2012 als geschlossen erklärt und die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.\n2.2 Am 30. August 2004 war die G.___ GmbH mit einem Stammkapital von CHF 20‘000.00 gegründet worden. Ab Juli 2006 war B.___ in dieser Firma Gesellschafter (CHF 12‘000.00) und Geschäftsführer. Mit Urteil des Konkursrichters vom 6. März 2012 wurde das am 12. Oktober 2011 eröffnete Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt wurde.\n2.3 Bei der am 31. Januar 2005 gegründeten H.___ AG mit Sitz an der [K.Strasse Nr. Z] in [Ort Y] war B.___ Mitglied des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift. I.___ und K.___ hatten Kollektivunterschrift zu zweien. Mit Verfügung der Konkursrichterin des Bezirksgerichts Arlesheim wurde am 26. März 2009 über diese Firma der Konkurs eröffnet, welcher am 5. Mai 2009 mangels Aktiven eingestellt wurde.\n2.4 Am 6. November 2008 gründete die E.___-Group AG zusammen mit Frau L.___ die E.___-Group (Europe) GmbH mit Sitz in [Ort Z].\n2.5 Am 22. August 2011 gründeten B.___, als Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung und M.___, als Gesellschafter und Geschäftsführer die E.___-Group GmbH mit Sitz an der [Strasse Nr. X] in [Ort P]. Die Firma wurde am 23. August 2011 ins Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital von CHF 20‘000.00 wurde im Umfang von CHF 12‘000.00 durch B.___ und im Umfang von CHF 8‘000.00 durch M.___ gezeichnet.\n2.6 Mit Statutendatum vom 22. Dezember 2012 gründeten B.___ und N.___ die E.___-Group Management AG mit Sitz ebenfalls an der [Strasse Nr. X] in [Ort P]. Am 19. Juli 2012 wurde der Sitz nach [Ort R] verlegt. B.___ ist Präsident und N.___ Mitglied des Verwaltungsrates.\n2.7 Ebenfalls zur E.___-Group gehörend ist die am 26. März 2012 gegründete E.___-Group [Ort S] GmbH mit Sitz in [Ort S], [Land], zu nennen.\n3.1 Am 15./29. Juni 2007 unterzeichneten die A.___ GmbH und die damalige E.___-Group AG einen Kooperations- und Beteiligungsvertrag. Die E.___-Group AG beteiligte sich mit 2 Stammeinlagen à je CHF 1‘000.00 am Gesellschaftskapital der A.___ GmbH von CHF 20‘000.00. Die Parteien vereinbarten, dass sie gemeinsam auf dem Markt auftreten wollen. Die E.___-Group AG verpflichtete sich, Aufträge für die A.___ GmbH zu generieren und nach Absprache als Generalunternehmerin zur Verfügung zu stehen.\n3.2 Am 23. September 2009 bestätigte O.___, Gesellschafter und Geschäftsführer der A.___ GmbH, die am Vortag besprochene Trennung der A.___ GmbH von der E.___-Group AG.\n4. Im Frühjahr 2011 beschäftigte sich der Verwaltungsrat der E.___-Group AG wiederholt mit finanziellen Schwierigkeiten. Da die dringend benötigte Finanzierung nicht zustande kam, kündigte die E.___-Group AG am 29. Juni 2011 das Arbeitsverhältnis mit P.___ per 30. September 2011.\n5.1 Am 12. August 2011 reichte die A.___ GmbH gegen die E.___-Group AG beim Bezirksgericht Arlesheim BL eine Forderungsklage über CHF 59‘828.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 18. Mai 2010 ein.\n5.2 Am 20. September 2011 reichte die A.___ GmbH beim Bezirksgericht Arlesheim BL ein Gesuch gegen die nunmehr in C.___ AG umfirmierte E.___-Group AG ein Gesuch um Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung ein. Am 12. Oktober 2011 wurde das Gesuch durch den Gerichtspräsidenten abgewiesen.\n5.3 Anlässlich der Verwaltungsratssitzung vom 26. Oktober 2011 beschloss der nach dem Ausscheiden von M.___ noch verbliebene einzige Verwaltungsrat der C.___ AG, B.___, die Bilanz zu deponieren. Mit Verfügung vom 18. Januar 2012 eröffnete der Konkursrichter des Bezirksgerichts Arlesheim BL über die C.___ AG den Konkurs. Im Kollokationsplan über die konkursite C.___ AG wurde unter den Forderungen der dritten Klasse eine Forderung der A.___ GmbH in der Höhe von CHF 64‘217.65 aufgeführt. In der diesbezüglich aufgenommenen Verfügung wurde festgestellt, dass diese Forderung Gegenstand eines Prozesses vor dem Bezirksgericht Arlesheim BL sei, welcher infolge der Konkurseröffnung sistiert worden sei. Infolge Anerkennung der Forderung durch die konkursite C.___ AG schrieb das Bezirksgericht Arlesheim BL am 5. Juli 2012 den Forderungsprozess ab und verpflichtete die C.___ AG, der A.___ GmbH eine Parteientschädigung von CHF 6‘496.90 zu bezahlen. Mit Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Arlesheim BL vom 16. Juli 2012 wurde das Konkursverfahren über die C.___ AG als geschlossen erklärt und die Gesellschaft von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht."}