Zum Beleg dieser Sachdarstellung hat die Klägerin verschiedene Urkunden vorgelegt: - eine Auftragsbestätigung vom 17. Februar 2012 (Klagebeilage 4) - eine von ihr ausgestellte Rechnung für eine 50 Teilzahlung vom 3. Mai 2012 (Klagebeilage 5) - ein von ihr ausgestellter Lieferschein vom 15. Mai 2015 (Klagebeilage 6) - einen Ausdruck einer Kommunikation per Natel vom 16. und 18. Juli 2012 (Klagebeilage 7). Anlässlich der Verhandlung hat die Klägerin sodann weitere Urkunden eingereicht, welche ihre Behauptungen untermauern sollten: - Drei Rechnungen vom 2. und 3. April 2012 ihres Lieferanten K. AG für den für den Umbau X.-weg Familie Beklagter (Sammelklagebeilage 10)