Richtigerweise müsse bei seinem Existenzminimum ein Betrag von CHF 1‘480.00 für Schuldentilgung eingesetzt werden. (…) 1.5 Der Ehemann wurde per 1. März 2014 frühpensioniert. Laut seiner ehemaligen Arbeitgeberin erfolgte die Pensionierung infolge eines Auftragsrückgangs und damit zusammenhängenden Stellenabbaus. Bei allen Mitarbeitenden, die in diesem Zusammenhang frühpensioniert wurden, galten die gleichen Bedingungen hinsichtlich finanzieller Leistungen. Neben der unbestrittenen monatlichen Rente von CHF 5‘614.00 pro Monat gehört eine Abfindungssumme von CHF 87‘000.00 dazu.