Mit Eingabe vom 21. Juli 2014 berichtete der Vertreter der Ehefrau, gestützt auf die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen habe diese trotz grösster Bedenken eingewilligt, dass C. mit dem Vater in die USA reise. Dies sei nun bereits geschehen, so dass sich der Junge nicht mehr in der Schweiz befinde. Offenbar sei es für die Ehefrau schwierig gewesen, dem enormen Druck des Ehemannes sowie der drei Kinder zu widerstehen. Unter den gegebenen Umständen werde hiermit die Berufung der Ehefrau zurückgezogen. Schon tags darauf erklärte der Vertreter der Ehefrau, wegen sprachlicher Schwierigkeiten habe es einen Instruktionsfehler gegeben.