Mit der Zusendung des Protokolls an die Parteien hielt er fest, zur aufschiebenden Wirkung gelte vorläufig weiterhin Ziffer 4 der Verfügung vom 25. Juni 2014. Der Ehemann teilte am 18. Juli 2014 mit, dass die Ehefrau ihre Opposition gegen einen Umzug von C. aufgegeben habe und ihn am 16. Juli 2014 mit seinem Vater habe in die USA reisen lassen, wobei sie ihm seinen Pass, Schulzeugnisse und Impfausweise ausgehändigt und ihm beim Packen geholfen habe. Mit Eingabe vom 21. Juli 2014 berichtete der Vertreter der Ehefrau, gestützt auf die ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen habe diese trotz grösster Bedenken eingewilligt, dass C. mit dem Vater in die USA reise.