Wenn sich die Belastungssituation entschärft hat, ist somit anzunehmen, dass der Berufungsbeklagten das möglich sein wird. Daran vermögen die Ausführungen der Schulleiterin nichts zu ändern, woraus Lehrpersonen vermehrt durch zusätzliche administrative Aufgaben belastet würden, kaum eine Lehrperson noch 100 % arbeite und Lehrpersonen laufend durch Burnouts ausfielen. Lehrpersonen sind nicht stärker gefordert als andere Berufsleute. Auch Lehrpersonen ist grundsätzlich ein Pensum zu 100 % zumutbar. Dass die Berufungsbeklagte dazu allenfalls das Schulhaus wechseln müsste, ist kein unüberwindbares Hindernis, sondern wäre höchstens – wie auch die Schulleiterin bemerkt – eine grosse Umstellung.