Aufgrund von Lehrermangel werden heute sogar Quereinsteiger als Lehrpersonen ausgebildet und zugelassen. Wie die Ehefrau bei der Parteibefragung an der Verhandlung bei der Vorinstanz ausführte, habe sie der Todesfall einer Schülerin stark belastet. Der tragische Vorfall wird durch die Schulleiterin bestätigt. Gemäss einem ärztlichen Zeugnis ist die Ehefrau nicht imstande, ihr Arbeitspensum auf 100 % zu erhöhen, dies aufgrund der aktuellen Belastungssituation. Wenn sich die Belastungssituation entschärft hat, ist somit anzunehmen, dass der Berufungsbeklagten das möglich sein wird.