SOG 2013 Nr. 2 Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB. Einer 50-jährigen Frau, welche die Obhut über einen 16-jährigen Sohn hat und die während der Ehe 20 Jahre mit einem Pensum von rund 50 % als Primarlehrerin gearbeitet hat, ist eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit auf 100 % zumutbar und möglich. Angesichts der guten finanziellen Verhältnisse der Parteien ist ihr dafür eine grosszügige Übergangsfrist einzuräumen. Sachverhalt: Mit Eheschutzurteil vom 27. Mai 2013 wurde der Ehemann verpflichtet, der Ehefrau einen monatlichen Unterhaltsbeitrag für das Kind von CHF 1‘500.00 und für die Ehefrau von CHF 1‘740.00 zu bezahlen.